Mein Weg zur Reha
Wenn Sie Beschwerden oder Erkrankungen haben, kann man über die österreichischen Sozialversicherungen einen Antrag auf Rehabilitation stellen. In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt, dies kann der Arzt im Krankhaus aber auch Ihr Hausarzt sein, über die Notwendigkeit eines Rehabilitationsaufenthaltes.
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Rehabilitation?
Im Herz-Kreislauf-Bereich gibt es nur die Möglichkeit einer Rehabilitation.
1. Wie stelle ich einen Antrag
Der Antrag auf Rehabilitation wird durch Sie gestellt. Im dafür vorgesehenen Antragsformular begründet der Arzt die medizinische Notwendigkeit.
Die Antragsstellung erfolgt:
- Direkt im Krankenhaus:
Der Rehabilitationsantrag wird durch Sie in Zusammenarbeit mit den Spitalsärzten oder den Mitarbeitern des Sozialreferats bzw. des Pflegedienstes ausgefüllt. Als Antragsort sollte "HKZ Groß Gerungs" vermerkt werden. Der Antrag wird direkt vom Krankenhaus an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt. - Beim Haus- oder Facharzt:
Die Antragsstellung kann auch beim Haus- bzw. Facharzt erfolgen. Hierbei stellt der niedergelassene behandelnde Arzt den Antrag an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Hier ist es ebenfalls wichtig, als Antragsort "HKZ Groß Gerungs" zu vermerken.
2. Bewilligung des Versicherungsträgers abwarten
Wird der Aufenthalt bei uns bewilligt, dann erhalten Sie als Antragsteller und wir als bewilligter Betrieb eine Kostenübernahmeerklärung vom Sozialversicherungsträger. Auch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts ist in diesem Schreiben ausgewiesen.
3. Einladungsschreiben vom Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs
Das Einladungsschreiben mit Termin für Ihren Aufenthalt erhalten Sie automatisch nach der Bewilligung von unserem Aufnahmemanagement. Sollten Sie Änderungswünsche haben, wenden Sie sich am besten telefonisch unter +43 2812 8681-250 an unser Team des Aufnahmemanagements. Wir sind bemüht, nach Möglichkeit bzw. freien Kapazitäten, auf Ihre Wünsche einzugehen. Dem Einladungsschreiben liegt ein medizinischer ANAMNESEBOGEN bei. Wir ersuchen Sie, diesen Erhebungsbogen bitte 6 Wochen (nicht früher) vor dem Rehabilitationsantritt in Blockbuchstaben auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Wir melden uns ungefähr 10 Tage vor Ihrer Anreise bei Ihnen. Hier beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne Fragen zur Anreise und Ihren Aufenthalt.
Hinweis: Der Anamnesebogen kann auch in digitaler Form ausgefüllt werden, jedoch wird dieser nicht automatisch an uns übermittelt.
4. Rehabilitationsantritt zum vereinbarten Termin
Kommen Sie am Anreisetag an die Hotel-Reception (bitte halten Sie die ausgewiesene Anreisezeit im Einladungsschreiben ein). An der Hotel-Reception erhalten Sie erste Informationen über Ihren Aufenthalt. Ein etwaiger, vom Versicherungsträger vorgeschriebener Selbstbehalt ist in bar oder mittels Bankomatkarte an der Hotel-Reception zu begleichen.