Mein Weg zur Reha
Wenn Sie Beschwerden oder Erkrankungen haben, kann man über die österreichischen Sozialversicherungen einen Antrag auf Rehabilitation stellen. In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt, dies kann der Arzt im Krankhaus aber auch Ihr Hausarzt sein, über die Notwendigkeit eines Rehabilitationsaufenthaltes.
Was ist der Unterschied zwischen Kur- und Rehabilitation?
Im Herz-Kreislauf-Bereich gibt es nur die Möglichkeit einer Rehabilitation. Hier wird unterschieden zwischen Anschlussheilverfahren und Heilverfahren.
Anschlussheilverfahren
Das Anschlussheilverfahren soll nach Operationen oder bei Akuterkrankungen möglichst bald nach dem Spitalsaufenthalt erfolgen.
Ziel eines Anschlussheilverfahrens ist die Wiederherstellung der Gesundheit, um den Patienten wieder ein eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Heilverfahren
Bei einem Heilverfahren, welches im Sprachgebrauch häufig als „Kur“ bezeichnet wird, handelt es sich um Krankheitsfälle bei denen keine besondere Dringlichkeit besteht. Die Einweisung der Versicherten zum Heilverfahren erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist je nach Auslastung und Kapazität des bewilligten Rehabilitationszentrums.
Das Ziel eines Heilverfahrens ist der Wiedergewinn der Gesundheit oder die Festigung der Gesundheit, samt dem Erlernen eines gesünderen Lebensstils. Weiters dienen Heilverfahren der Rehabilitation, d.h. der Wiedereingliederung in das Berufsleben bzw. der Verhinderung einer Erwerbsunfähigkeit bzw. stellen sie eine Ergänzung der Krankenbehandlung im Sinne der Erleichterung von Krankheitsfolgen dar.
1. Wie stelle ich einen Antrag
Der Antrag auf Rehabilitation wird durch Sie gestellt. In den dafür vorgesehen Formularen begründet der Arzt die medizinische Notwendigkeit des Heilverfahrens.
Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten:
- Anschlussheilverfahren:
Der Antrag auf ein Anschlussheilverfahren wird durch Sie in Zusammenarbeit mit den Spitalsärzten oder den Mitarbeitern des Sozialreferats bzw. Pflegedienste ausgefüllt. Hier wird der Antrag direkt vom Krankenhaus an den zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt und als Antragsort sollte „Groß Gerungs“ vermerkt werden. - Heilverfahren:
Im Falle eines Heilverfahrens stellt diesen Antrag der niedergelassene behandelnde Arzt.
In beiden Fällen muss der Antrag dem chefärztlichen Dienst vorgelegt werden. Nach der Bewilligung erhalten Sie direkt von uns Ihren Aufnahmetermin im Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs.
2. Bewilligung des Versicherungsträgers abwarten
Wird der Aufenthalt bei uns bewilligt, dann erhalten Sie als Antragsteller und wir als bewilligter Betrieb eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherungsträger. Auch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts ist in diesem Schreiben ausgewiesen.
3. Einladungsschreiben vom Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs
Das Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag für Ihren Aufenthalt erhalten Sie automatisch nach der Bewilligung von unserem Aufnahmemanagement zugesandt. Sollten Sie Änderungswünsche haben, wenden Sie sich am besten telefonisch unter 02812 / 86 81 - 250 an unser Aufnahmemanagement. Wir sind bemüht, nach Möglichkeit bzw. freien Kapazitäten, auf Ihre Wünsche einzugehen. Dem Einladungsschreiben liegt ein medizinischer ANAMNESEBOGEN bei. Wir ersuchen Sie, diesen Erhebungsbogen bitte 6 Wochen (nicht früher) vor dem Rehabilitationsantritt in Blockbuchstaben auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Hinweis: Der Anamnesebogen kann auch in Digitalerform ausgefüllt werden, jedoch wird dieser nicht automatisch an uns übermittelt.
4. Rehabilitationsantritt zum vereinbarten Termin
Kommen Sie am Anreisetag an die Hotel-Reception (bitte halten Sie die ausgewiesene Anreisezeit im Einladungsschreiben ein). An der Hotel-Reception erhalten Sie erste Informationen über Ihren Aufenthalt. Ein etwaiger, vom Versicherungsträger vorgeschriebener Selbstbehalt ist in bar oder mittels Bankomatkarte an der Hotel-Reception zu begleichen.